Ordnung der Stiftung Alfried Krupp Kolleg über die Nutzung von Räumen im Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald

 
§ 1  Räumlichkeiten, Nutzungszweck, Nutzerkreis, Konditionen
 
(1)  Räumlichkeiten im Sinne dieser Nutzungsordnung sind der Hörsaal, der Seminarraum, der Konferenzraum, die Ausstellungsflächen im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss sowie die Cafeteria.
 
(2) Veranstaltungen im Sinne dieser Nutzungsordnung sind Fachvorträge, Tagungen, Informationsveranstaltungen, Seminare, Lesungen, Ausstellungen u.ä., die nicht vom Alfried Krupp Wissenschaftskolleg oder der Stiftung Alfried Krupp Kolleg durchgeführt werden.
Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Nutzung der Räume für Veranstaltungen zu privaten Zwecken.
 
(3)  Die Nutzungsmöglichkeiten bestehen zu den [hier] bezeichneten Zeiten und Konditionen, soweit die Räume nicht für hausinterne Zwecke der Stiftung oder des Alfried Krupp Wissenschaftskollegs benötigt werden.
Außerhalb der angegebenen Zeiten sowie an Samstagen und Sonntagen ist die Nutzung der Räume nur im Ausnahmefall möglich.
 
(4) Parteien und politischen Vereinigungen stehen die Räumlichkeiten für ihre politische Arbeit grundsätzlich nicht zur Verfügung.
 
§ 2  Beantragungsverfahren zur Nutzung von Räumen
 
(1)  Nutzungsinteressenten haben die beabsichtigte Nutzung in der Regel mindestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der Verwaltung der Stiftung Alfried Krupp Kolleg schriftlich zu beantragen. Diese entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten über den Antrag.
 
(2)  Vor der Nutzung wird mit dem Nutzer eine schriftliche Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.
 
§ 3  Beiträge
 
(1)  Für die Nutzung der Räumlichkeiten ist zur Kostendeckung (Reinigung, Heizung, elektrische Energie, Nutzung des Mobiliars und der Technik) ein Beitrag zu zahlen. 
 
(2)  Die Höhe des Beitrages ergibt sich aus der Platzkapazität und dem Komfort des zur Nutzung vorgesehenen Raumes, der angeforderten bzw. vorhandenen Technik und besonderen Mehraufwendungen.
Die Beitragssätze [Nutzungsentgelte] sind Bestandteil dieser Ordnung [...]. Die Beiträge können entsprechend der Nachfrage und dem Preissteigerungsindex angepasst werden.
 
(3)  Der zu zahlende Beitrag entsteht mit Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung und wird 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn fällig.
 
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