Zweck der Stiftung
(§ 2 der Satzung der Stiftung Alfried Krupp Kolleg Greifswald)
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität in Greifswald, insbesondere durch Unterhaltung und Betrieb des Alfried Krupp Kollegs Greifswald.
(2) Der Stiftungszweck wird verwirklicht, indem die Stiftung insbesondere
- Forschungsschwerpunkte der Ernst-Moritz-Arndt-Universität fördert,
- Wissenschaftler verschiedener Disziplinen zu gemeinsamer Arbeit an Schwerpunktthemen zusammenführt,
- fächerübergreifende Forschungsvorhaben fördert,
- die internationalen Wissenschaftsbeziehungen mit dem Schwerpunkt Ostseeraum pflegt und
- Nachwuchswissenschaftler unterstützt.
Im Zusammenhang mit der Zweckerfüllung werden Wohn‑ und Arbeitsmöglichkeiten für Gastwissenschaftler bereitgestellt.
(3) Zu diesem Zweck betreibt die Stiftung ein Kolleggebäude mit Nebeneinrichtungen im Stadtzentrum von Greifswald. Das Kolleg arbeitet mit anderen wissenschaftlichen Einrichtungen im In‑ und Ausland zusammen und wirkt durch geeignete Veranstaltungen in die Öffentlichkeit.
(4) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(5) Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(6) Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
06.02.12
Deutsche Literatur 1930-1960 — Probleme der Periodisierung und der Interpretation
Alfried Krupp Fellow Lecture
13.02.12
Features and Functions of Human gamma/delta T-Cells
Vortragsreihe „Molekulare Mechanismen elementarer Lebensprozesse“











