Das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts: Inhalt, Ziele, internationaler Vergleich

Am 6. August 2016 ist das neue Kulturgutschutzgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz soll zum einen den illegalen Handel mit Kulturgut, z.B. Antiken aus Kriegs- und Krisengebieten wie derzeit im Nahen Osten, unterbinden. Zum anderen soll das Gesetz national wertvolles deutsches Kulturgut, das eine einzigartige, herausragende und identitätsstiftende Bedeutung für unser Land hat, vor Abwanderung ins Ausland bewahren.
Über kaum ein anderes kulturpolitisches Thema wurde in der Öffentlichkeit in letzter Zeit so intensiv berichtet und diskutiert wie über den Kulturgutschutz. Dabei hat die in Teilen aufgeregte öffentliche Debatte manchmal den Blick darauf verstellt, um was es im Kern beim neuen Kulturgutschutzgesetz eigentlich geht – den Schutz des nationalen Erbes sowohl Deutschlands als auch ausländischer Staaten. In der „Greifswalder Rede“ 2016 wird das neue Recht mit seinem Inhalt, seinen Zielen und im internationalen Vergleich dargestellt.

Dr. Günter Winands studierte Rechtswissenschaften, Politische Wissenschaften sowie Verfassungs-, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte an der Universität Bonn. Ab 1991 leitete er das Kabinett- und Parlamentsreferat im Bundeskanzleramt und war Ständiger Protokollführer des Bundeskabinetts. Von 1999 bis 2005 war Dr. Günter Winands leitender Mitarbeiter beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und von 2005 bis 2010 Staatssekretär im Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit 2011 ist er wieder bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien tätig, seit 2013 als Ministerialdirektor und Amtschef.

Moderation: Professor Dr. Bärbel Friedrich


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