FAQs Alfried Krupp Fellowships
Voraussetzungen
Es wird erwartet, dass die Alfried Krupp Fellows während ihres Aufenthaltes ein größeres Forschungsvorhaben verfolgen und nach Möglichkeit zum Abschluss bringen. Ferner wird erwartet, dass die Fellows im Kolleg wohnen. Das Alfried Krupp Wissenschaftskolleg begrüßt es, wenn Fellows während ihres Aufenthalts Kooperationen mit den Mitgliedern der Universität Greifswald aufbauen und im Kolleg für die Studierenden der Greifswalder Universität eine Lehrveranstaltung anbieten. Es wird darüberhinaus erwartet, dass aus der Bewerbung hervorgeht, wie das geplante Projekt Forschungsschwerpunkte der Universität Greifswald stärkt und einen Beitrag zur Förderung von Wissenschaft und Forschung am akademischen Standort Greifswald leistet.
Um ein Alfried Krupp Senior-Fellowship können sich durch herausragende Leistungen in Forschung und Lehre ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewerben.
Die Alfried Krupp Junior-Fellowships werden an besonders qualifizierte promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler vergeben. Die Promotion muss zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein.
Nein, ein Vorschlag ist keine Bewerbungsvoraussetzung. Sie können Ihrer Bewerbung allerdings Empfehlungsschreiben beifügen oder uns diese separat zusenden lassen.
Nein, weder zum Zeitpunkt der Bewerbung oder während des möglichen Fellowships ist eine Anbindung an eine akademische Institution erforderlich.
Ja, die Planungen für ein Projekt sollten soweit fortgeschritten sein, dass Sie Ihrer Bewerbung ein Abstract (max. 1/2 Seite) und ein Exposé des geplanten Forschungsvorhabens (max. 5 Seiten) beilegen können.
Es wird erwartet, dass aus der Bewerbung hervorgeht, wie das geplante Projekt Forschungsschwerpunkte der Universität Greifswald stärkt und einen Beitrag zur Förderung von Wissenschaft und Forschung am akademischen Standort Greifswald leistet.
Es wird erwartet, dass Bewerberinnen und Bewerber, mit Fachkolleginnen und -kollegen der Universität Greifswald kooperieren.
Bewerbungsverfahren
Der Bewerbungszeitraum für ein Fellowship läuft jährlich vom 1. Juni bis zum 31. August.
Bewerbungen können nur elektronisch in einem einzigen PDF-Dokument über das Bewerbungsformular, das nur während des Bewerbungszeitraums freigeschaltet ist, auf der Webseite des Kollegs zugesandt werden. Eine Bewerbung ist sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch möglich.
Der Zeitraum eines Fellowships richtet sich nach dem akademischen Jahr. Fellows werden entweder für ein Semester (1. Oktober bis 31. März bzw. 1. April bis 30. September) oder für ein ganzes akademisches Jahr (1. Oktober bis 30. September) berufen. Bei einem Fellowship für ein Semester kann bei der Bewerbung eine Präferenz für ein Semester, also Wintersemester oder Sommersemester, angegeben werden.
Das Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald vergibt für das akademische Jahr drei bis sechs Alfried Krupp Senior-Fellowships und vier bis acht Alfried Krupp Junior-Fellowships.
Ja, eine gemeinsame Bewerbung mehrerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in Greifswald Vorhaben in interdisziplinärer Zusammenarbeit verwirklichen wollen, ist möglich. Bewerbergruppen werden gebeten, einen gemeinsamen Antrag zu stellen und im Bewerbungsformular nur ein gemeinsames Bewerbungsdokument hochzuladen. Das Bewerbungsdokument sollte alle relevanten Informationen zu den Bewerberinnen und Bewerbern enthalten. Darüber hinaus sollte das Forschungsvorhaben so beschrieben sein, dass der Beitrag jedes Mitglieds der Gruppe erkennbar ist.
Die Wissenschaftliche Leitung prüft die eingegangenen Bewerbungen und legt dem Wissenschaftlichen Beirat einen Berufungsvorschlag vor. Der Wissenschaftliche Beirat prüft den Berufungsvorschlag der Wissenschaftlichen Leitung und spricht eine Berufungsempfehlung aus. Alfried Krupp Fellows werden auf der Grundlage dieser Empfehlung berufen.
Über die Vergabe der Fellowships wird im März/April/Mai des darauffolgenden Jahres informiert.
Grundsätzlich können zugewiesene Fellowships nicht verschoben werden. Lediglich 6-monatige Fellowships können ggf. zwischen den Semestern eines akademischen Jahres verschoben werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an den Wissenschaftlichen Geschäftsführer des Kollegs, Dr. Christian Suhm und die für das Fellowship-Programm zuständige Referentin, Celia Baron M.Sc. Bitte beachten Sie, dass ggf. nicht alle E-Mailanfragen in der letzten Woche der 3-monatigen Ausschreibungsfrist von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeitet werden können.
Bewerbungsdokumente
Die elektronischen Bewerbungen sollten aus folgenden Unterlagen, die in einem einzigen PDF-Dokument gespeichert auf der Seite des Bewerbungsformulars hochgeladen werden, bestehen:
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Preise und Auszeichnungen
- Publikationsliste (ggf. mit einer Kennzeichnung der fünf für das Forschungsvorhaben relevanten Publikationen)
- Abstract des Projektes (max. 1/2 Seite)
- Exposé des geplanten Forschungsvorhabens (max. 5 Seiten)
Nein, mögliche Fußnoten und das Literaturverzeichnis sind vom Exposé, welches nicht länger als fünf Seiten sein soll, ausgenommen.
Nein, eine Bewerbung per E-Mail oder über den Postweg ist ausgeschlossen. Bitte nutzen Sie ausschließlich das Bewerbungsformular für Ihre Bewerbung. Dort reichen Sie die angeforderten Dokumente in einer einzigen PDF-Datei ein, indem sie diese hochladen.
Wir bitten darum, die Dokumente ausschließlich im PDF-Format in einem einzigen Dokument, einzureichen.
Nein. Über das Bewerbungsformular ist es nur möglich, eine einzige PDF-Datei, die alle relevanten Dokumente enthalten sollte, einzureichen. Empfehlungsschreiben können Sie uns allerdings seperat zusenden lassen.
Ja, servertechnisch bedingt ändert sich der Dateinamen beim Hochladen der Datei im Bewerbungsformular. Dies hat keinen Einfluss auf die Datei selbst bzw. auf das Bewerbungsverfahren.
Erfahrungsgemäß greifen in den letzten Minuten der Ausschreibungsfrist relativ viele Personen auf das Online-Formular zu, was dann zu Verzögerungen auf dem Server führen kann. Daher möchten wir Sie bitten, die Ausschreibungsfrist nicht vollständig auszureizen, sondern Ihre Bewerbung rechtzeitig hochzuladen.
Bei den Bewerbungen wird nach dem Double Opt-In-System verfahren, d.h. Sie erhalten eine 1. Email, in der Sie den mitgeschickten Link bestätigen müssen, sowie eine 2. E-Mail als Bestätigung des Erhalts Ihrer vollständigen Bewerbung. Da die E-Mails automatisch vom System gesendet werden, können diese manchmal von Ihrem E-Mailsystem falsch als Spam klassifiziert und somit aussortiert werden. Bitte überprüfen Sie auch Ihre Spamordner.
Finanzierung und Aufenthalt
Die Fellowships sind den hohen Erwartungen an die wissenschaftlichen Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber entsprechend dotiert.
Bewerberinnen und Bewerber auf ein Senior-Fellowship werden gebeten, die Kombination eines Forschungssemesters an ihrer Heimatuniversität mit einem sechsmonatigen Fellowship zu einem einjährigen Forschungsaufenthalt im Alfried Krupp Wissenschaftskolleg zu prüfen. Bewerbungen für die Berufung von Alfried Krupp Senior-Fellows sollen nach Möglichkeit auch Angaben zu einer möglichen Beteiligung der Heimatinstitution an den Kosten des Forschungsaufenthalts am Kolleg enthalten.
Das Alfried Krupp Wissenschaftskolleg geht davon aus, dass Alfried Krupp Junior-Fellows im Regelfall für die Dauer ihres Forschungsaufenthaltes von ihrer Heimatinstitution ohne Fortzahlung der Bezüge beurlaubt werden. Ist die Heimatinstitution einer Forscherin bzw. eines Forschers bereit, sich an der Finanzierung des Forschungsaufenthaltes am Alfried Krupp Wissenschaftskolleg zu beteiligen, so wird dies begrüßt. In diesem Fall werden Angaben über die Art und Höhe einer möglichen Beteiligung erbeten.
Zusätzliche Versicherungsleistungen sowie Reise- und Laborkosten werden vom Kolleg nicht übernommen.
Allen Fellows werden ein Appartement und ein Arbeitsraum im Alfried Krupp Wissenschaftskolleg mietfrei zur Verfügung gestellt.
Das Alfried Krupp Wissenschaftskolleg unterstützt Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Fellowship in Begleitung ihrer Lebenspartner*innen und/oder Kinder antreten möchten. Im Rahmen seiner Möglichkeiten bietet das Kolleg eine geeignete Wohnung an. Die vollmöblierten Wohnungen des Kollegs sind für Fellows und Kinder von Fellows bis 14 Jahren miet- und betriebskostenfrei.
Individuelle Unterstützung erfahren die Fellows bei der Suche nach geeigneten Kindergärten, Schulen und anderen Betreuungsmöglichkeiten. Das Kolleg arbeitet mit dem Familienservice der Universität Greifswald zusammen und informiert über Freizeitmöglichkeiten, Veranstaltungen und Spielplätze für Kinder. Die meisten im Kolleg durchgeführten Veranstaltungen stehen auch den Partner*innen von Fellows offen. Das Kolleg vermittelt Partner*innen gern Kontakte zu Mitgliedern der Universität Greifswald und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
Datenschutz
Mit dem Einsenden Ihrer Bewerbung willigen Sie in die zweckgebundene Verarbeitung Ihrer darin enthaltenen personenbezogenen Daten ein. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
-> Zum aktuellen Fellow-Jahrgang
Weitere Informationen:
Dr. Christian Suhm
Wissenschaftliche Geschäftsführung
christian.suhmwiko-greifswaldde
oder
Celia Baron M.Sc.
Fellow-Betreuung
fellowsupportwiko-greifswaldde