FAQs Alfried Krupp Fellowships


Voraussetzungen

Was erwartet das Alfried Krupp Wissenschaftskolleg von mir?

Es wird erwartet, dass die Alfried Krupp Fellows während ihres Aufenthaltes ein größeres Forschungsvorhaben verfolgen und nach Möglichkeit zum Abschluss bringen. Ferner wird erwartet, dass die Fellows im Kolleg wohnen. Das Alfried Krupp Wissenschaftskolleg begrüßt es, wenn Fellows während ihres Aufenthalts Kooperationen mit den Mitgliedern der Universität Greifswald aufbauen und im Kolleg für die Studierenden der Greifswalder Universität eine Lehrveranstaltung anbieten. Es wird darüberhinaus erwartet, dass aus der Bewerbung hervorgeht, wie das geplante Projekt Forschungsschwerpunkte der Universität Greifswald stärkt und einen Beitrag zur Förderung von Wissenschaft und Forschung am akademischen Standort Greifswald leistet.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für ein Senior-Fellowship bewerben zu können?

Um ein Alfried Krupp Senior-Fellowship können sich durch herausragende Leistungen in Forschung und Lehre ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bewerben.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich für ein Junior-Fellowship bewerben zu können?

Die Alfried Krupp Junior-Fellowships werden an besonders qualifizierte promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler vergeben. Die Promotion muss zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen sein.

Muss ich für ein Fellowship vorgeschlagen werden?

Nein, ein Vorschlag ist keine Bewerbungsvoraussetzung. Sie können Ihrer Bewerbung allerdings Empfehlungsschreiben beifügen oder uns diese separat zusenden lassen.

Muss ich zum Zeitpunkt der Bewerbung und/oder während des möglichen Fellowships an eine akademische Institution angebunden sein?

Nein, weder zum Zeitpunkt der Bewerbung oder während des möglichen Fellowships ist eine Anbindung an eine akademische Institution erforderlich.

Muss ich bereits ein bestehendes Projekt haben, an dem ich während meines Fellowships arbeite?

Ja, die Planungen für ein Projekt sollten soweit fortgeschritten sein, dass Sie Ihrer Bewerbung ein Abstract (max. 1/2 Seite) und ein Exposé des geplanten Forschungsvorhabens (max. 5 Seiten) beilegen können.

Muss das geplante Forschungsvorhaben einen Greifswald-Bezug haben?

Es wird erwartet, dass aus der Bewerbung hervorgeht, wie das geplante Projekt Forschungsschwerpunkte der Universität Greifswald stärkt und einen Beitrag zur Förderung von Wissenschaft und Forschung am akademischen Standort Greifswald leistet.

Werden mir Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen der Universität Greifswald vermittelt?

Es wird erwartet, dass Bewerberinnen und Bewerber, mit Fachkolleginnen und -kollegen der Universität Greifswald kooperieren.

Bewerbungsverfahren

Wann kann ich mich für ein Fellowship bewerben?

Der Bewerbungszeitraum für ein Fellowship läuft jährlich vom 1. Juni bis zum 31. August.

Wie kann ich mich bewerben?

Bewerbungen können nur elektronisch in einem einzigen PDF-Dokument über das Bewerbungsformular, das nur während des Bewerbungszeitraums freigeschaltet ist, auf der Webseite des Kollegs zugesandt werden. Eine Bewerbung ist sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch möglich.

Für welchen Zeitraum kann ich mich bewerben?

Der Zeitraum eines Fellowships richtet sich nach dem akademischen Jahr. Fellows werden entweder für ein Semester (1. Okto­ber bis 31. März bzw. 1. April bis 30. September) oder für ein ganzes akademisches Jahr (1. Oktober bis 30. September) berufen. Bei einem Fellowship für ein Semester kann bei der Bewerbung eine Präferenz für ein Semester, also Wintersemester oder Sommersemester, angegeben werden.

Wie viele Fellowships werden für ein akademisches Jahr vergeben?

Das Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald vergibt für das akademische Jahr drei bis sechs Alfried Krupp Senior-Fellowships und vier bis acht Alfried Krupp Junior-Fellowships.

Kann man sich auch als Gruppe für ein Fellowship bewerben?

Ja, eine gemeinsame Bewerbung mehrerer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in Greifswald Vorhaben in interdisziplinärer Zusammenarbeit verwirklichen wollen, ist möglich. Bewerbergruppen werden gebeten, einen gemeinsamen Antrag zu stellen und im Bewerbungsformular nur ein gemeinsames Bewerbungsdokument hochzuladen. Das Bewerbungsdokument sollte alle relevanten Informationen zu den Bewerberinnen und Bewerbern enthalten. Darüber hinaus sollte das Forschungsvorhaben so beschrieben sein, dass der Beitrag jedes Mitglieds der Gruppe erkennbar ist.

Wie verläuft das Auswahlverfahren?

Die Wissenschaftliche Leitung prüft die eingegangenen Bewerbungen und legt dem Wissenschaftlichen Beirat einen Berufungsvorschlag vor. Der Wissenschaftliche Beirat prüft den Berufungsvorschlag der Wissenschaftlichen Leitung und spricht eine Berufungsempfehlung aus. Alfried Krupp Fellows werden auf der Grundlage dieser Empfehlung berufen.

Wann werde ich informiert, ob ich für ein Fellowship angenommen werde?

Über die Vergabe der Fellowships wird im März/April/Mai des darauffolgenden Jahres informiert. 

Kann ich ein mir bereits zugewiesenes Fellowship verschieben?

Grundsätzlich können zugewiesene Fellowships nicht verschoben werden. Lediglich 6-monatige Fellowships können ggf. zwischen den Semestern eines akademischen Jahres verschoben werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Bewerbungsverfahren habe?

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte rechtzeitig an den Wissenschaftlichen Geschäftsführer des Kollegs, Dr. Christian Suhm und die für das Fellowship-Programm zuständige Referentin, Celia Baron M.Sc. Bitte beachten Sie, dass ggf. nicht alle E-Mailanfragen in der letzten Woche der 3-monatigen Ausschreibungsfrist von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeitet werden können.

Bewerbungsdokumente

Welche Dokumente muss ich zur Bewerbung für ein Fellowship einreichen?

Die elektronischen Bewerbungen sollten aus folgenden Unterlagen, die in einem einzigen PDF-Dokument gespeichert auf der Seite des Bewerbungsformulars hochgeladen werden, bestehen:
- Anschreiben
- Lebenslauf
- Preise und Auszeichnungen
- Publikations­liste (ggf. mit einer Kennzeichnung der fünf für das Forschungsvorhaben relevanten  Publikationen)
- Abstract des Projektes (max. 1/2 Seite)
- Exposé des geplanten Forschungsvorhabens (max. 5 Seiten)

Umfassen die fünf Seiten Exposé auch Fußnoten und Literaturverzeichnis?

Nein, mögliche Fußnoten und das Literaturverzeichnis sind vom Exposé, welches nicht länger als fünf Seiten sein soll, ausgenommen.

Kann ich mich auch per E-Mail oder Postzusendung bewerben?

Nein, eine Bewerbung per E-Mail oder über den Postweg ist ausgeschlossen. Bitte nutzen Sie ausschließlich das Bewerbungsformular für Ihre Bewerbung. Dort reichen Sie die angeforderten Dokumente in einer einzigen PDF-Datei ein, indem sie diese hochladen.

Kann ich meine Dokumente als Word-Datei einreichen?

Wir bitten darum, die Dokumente ausschließlich im PDF-Format in einem einzigen Dokument, einzureichen.

Kann ich mehrere Dateien bei dem Bewerbungsformular hochladen?

Nein. Über das Bewerbungsformular ist es nur möglich, eine einzige PDF-Datei, die alle relevanten Dokumente enthalten sollte, einzureichen. Empfehlungsschreiben können Sie uns allerdings seperat zusenden lassen.

Der Name meiner Bewerbungsdatei ändert sich selbst beim Hochladen. Ist das korrekt?

Ja, servertechnisch bedingt ändert sich der Dateinamen beim Hochladen der Datei im Bewerbungsformular. Dies hat keinen Einfluss auf die Datei selbst bzw. auf das Bewerbungsverfahren.

Ich kann meine Bewerbung nicht hochladen. Was mache ich falsch?

Erfahrungsgemäß greifen in den letzten Minuten der Ausschreibungsfrist relativ viele Personen auf das Online-Formular zu, was dann zu Verzögerungen auf dem Server führen kann. Daher möchten wir Sie bitten, die Ausschreibungsfrist nicht vollständig auszureizen, sondern Ihre Bewerbung rechtzeitig hochzuladen.

Ich habe keine Bestätigungs-E-Mail erhalten. Ist meine Bewerbung trotzdem eingetroffen?

Bei den Bewerbungen wird nach dem Double Opt-In-System verfahren, d.h. Sie erhalten eine 1. Email, in der Sie den mitgeschickten Link bestätigen müssen, sowie eine 2. E-Mail als Bestätigung des Erhalts Ihrer vollständigen Bewerbung. Da die E-Mails automatisch vom System gesendet werden, können diese manchmal von Ihrem E-Mailsystem falsch als Spam klassifiziert und somit aussortiert werden. Bitte überprüfen Sie auch Ihre Spamordner.

Finanzierung und Aufenthalt

Wie finanziere ich mich während des Fellowships?

Die Fellowships sind den hohen Erwartungen an die wissenschaftlichen Leistungen der Bewerberinnen und Bewerber entsprechend dotiert.

Bewerberinnen und Bewerber auf ein Senior-Fellowship werden gebeten, die Kombination eines Forschungssemesters an ihrer Heimatuniversität mit einem sechsmonatigen Fellowship zu einem einjährigen Forschungsaufenthalt im Alfried Krupp Wissenschaftskolleg zu prüfen. Bewerbungen für die Berufung von Alfried Krupp Senior-Fellows sollen nach Möglichkeit auch Angaben zu einer möglichen Beteiligung der Heimatinstitution an den Kosten des Forschungsaufenthalts am Kolleg enthalten.

Das Alfried Krupp Wissenschaftskolleg geht davon aus, dass Alfried Krupp Junior-Fellows im Regelfall für die Dauer ihres Forschungsaufenthaltes von ihrer Heimatinstitution ohne Fortzahlung der Bezüge beurlaubt werden. Ist die Heimatinstitution einer Forscherin bzw. eines Forschers bereit, sich an der Finanzie­rung des Forschungsaufenthaltes am Alfried Krupp Wissenschaftskolleg zu beteiligen, so wird dies begrüßt. In diesem Fall werden Angaben über die Art und Höhe einer möglichen Beteiligung erbeten.

Zusätzliche Versicherungsleistungen sowie Reise- und Laborkosten werden vom Kolleg nicht übernommen. 

Wo wohne und arbeite ich während des Fellowships in Greifswald?

Allen Fellows werden ein Appartement und ein Arbeitsraum im Alfried Krupp Wissenschaftskolleg mietfrei zur Verfügung gestellt. 

Kann ich mein Fellowship in Begleitung meiner Lebenspartner*innen und/oder Kinder antreten?

Das Alfried Krupp Wissenschaftskolleg unterstützt Bewerberinnen und Bewerber, die ihr Fellowship in Begleitung ihrer Lebenspartner*innen und/oder Kinder antreten möchten. Im Rahmen seiner Möglichkeiten bietet das Kolleg eine geeignete Wohnung an. Die vollmöblierten Wohnungen des Kollegs sind für Fellows und Kinder von Fellows bis 14 Jahren miet- und betriebskostenfrei. 

Individuelle Unterstützung erfahren die Fellows bei der Suche nach geeigneten Kindergärten, Schulen und anderen Betreuungsmöglichkeiten. Das Kolleg arbeitet mit dem Familienservice der Universität Greifswald zusammen und informiert über Freizeitmöglichkeiten, Veranstaltungen und Spielplätze für Kinder. Die meisten im Kolleg durchgeführten Veranstaltungen stehen auch den Partner*innen von Fellows offen. Das Kolleg vermittelt Partner*innen gern Kontakte zu Mitgliedern der Universität Greifswald und den außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

Datenschutz

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Mit dem Einsenden Ihrer Bewerbung willigen Sie in die zweckgebundene Verarbeitung Ihrer darin enthaltenen personenbezogenen Daten ein. Diese werden nicht an Dritte weitergegeben. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.