Religionsfreiheit und die Integration von Muslimen in eine postsäkulare Gesellschaft

Die Zuwanderung aus der arabischen und afrikanischen Welt stellt die Aufnahmeländer vor grundsätzliche Fragen: Was darf die politische Bürgerschaft der Aufnahmeländer aufgrund welcher für sie nicht verhandelbaren Grundsätze von den Zuwanderern fordern und was nicht? Bei dieser Frage spielen mehrdeutige Begriffe wie Leitkultur, Assimilation, Integration, Alterität, Rechtstreue, freiheitliche Grundordnung, Freiheit der Religionsausübung usw. eine wesentliche Rolle. Umgekehrt haben Zugewanderte ein Anrecht darauf, an sie gestellte Forderungen mit Gründen zurückzuweisen. Diese Fragen betreffen auch das Verhältnis von Religionsgemeinschaften im säkularen Staat. Im Mittelpunkt wird das Konzept der Integration stehen, wobei darauf einzugehen ist, dass in kosmopolitischen Schriften die Forderung nach Integration zurückgewiesen und das „Integrationsdispositiv" grundsätzlich kritisiert wird.

Konrad Ott studierte Philosophie und Geschichte v.a. in Frankfurt/Main, wo er sich auch 1989 promovierte. Nach akademischen Stationen in Tübingen und Zürich wurde Konrad Ott 1997 an die Universität Greifswald auf die erste deutsche Professur für Umweltethik berufen. 2012 wechselte er nach Kiel auf die Professur für Philosophie und Ethik der Umwelt. Dort ist er auch in mehreren Forschungsverbünden tätig, darunter in der Exzellenzinitiative „Future Ocean Sustainability". Seine Schwerpunkte in der Lehre sind Umweltethik, Theorien der Gerechtigkeit, Nachhaltigkeit, Kritische Theorie, Diskursethik. Zu seinen Forschungsschwerpunkten der letzten Jahre zählen Climate Engineering, Einlagerung hochradioaktiver Reststoffe, Konflikte bei der Energiewende, Meeresschutz und Naturschutz.

Moderation: Professor Dr. Henning Theißen


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