Das One Health-Konzept versucht die Gesundheit von Menschen und Tieren in ihrer jeweiligen Umwelt integrativ und zusammenhängend zu verstehen. Diese Erkenntnisperspektive kann dazu beitragen, die Entstehung von Zoonosen sowie die Verhinderung ihrer Ausbreitung besser zu verstehen und Strategien zu entwickeln. Inwiefern ist das Konzept jedoch auch im geltenden Recht verankert? Wo finden sich entsprechende Regelungen und gibt es institutionelle Antworten auf die zunehmenden Zoonoserisiken? Welchen Beitrag leistet das Recht, Zoonosen nicht nur als Infektionsrisiko für Menschen, sondern als mit anderen Tieren geteiltes Gesundheitsproblem zu verstehen? Der Vortrag wagt eine Bestandaufnahme.
Klaus Ferdinand Gärditz ist Professor für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, ordentliches Mitglied der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste und Mitglied der Ständigen Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der DFG. 2025 hat er mit "One Health. Ökologisches Gesundheitsrecht für Menschen und andere Tiere" eine umfassendere Monographie zum Thema aus rechtswissenschaftlicher Perspektive vorgelegt.
