Hausregeln


Diese Hausordnung dient Ihrer Sicherheit und sorgt für einen angenehmen Aufenthalt im Kolleg für alle Gäste und Beteiligten. Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und die Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen, die für alle Personen auf dem Gelände der Stiftung Alfried Krupp Kolleg Greifswald sowie den dazugehörigen Außenflächen verbindlich gelten.

1. Nutzung der Einrichtungen des Kollegs

  • Garderobe
    Bitte nutzen Sie die Garderobe im Kellergeschoss. Das Lagern von Gepäckstücken in den Veranstaltungsräumen ist nicht gestattet.
  • Nutzung von Steckdosen
    Handys und Laptops dürfen ausschließlich an den dafür vorgesehenen PowerStationen im Hörsaal und im Konferenzraum geladen werden. Das Alfried Krupp Wissenschaftskolleg übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verlust im Zusammenhang mit dem Ladevorgang.
  • Technische Anlagen
    Die Bedienung technischer Einrichtungen ist ausschließlich autorisiertem Personal vorbehalten.

2. Verhalten im Kolleg

  • Speisen und Getränke
    Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in der Cafeteria und im Innenhof erlaubt. In Räumen wie dem Hörsaal, dem Konferenzraum und dem Seminarraum ist dies untersagt.
  • Foto- und Filmaufnahmen
    Das Erstellen von Bild- und Tonaufnahmen vom Kolleg, dem Gelände oder von Veranstaltungen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Kollegs und der aufgenommenen Personen gestattet.
  • Zutritt für Kinder und Jugendliche
    Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Kolleg nur in Begleitung einer verantwortlichen Aufsichtsperson betreten.
  • Rauchen
    Das Rauchen sowie der Gebrauch von E-Zigaretten sind im gesamten Gebäude nicht gestattet.
  • Tiere
    Das Mitbringen von Tieren ist untersagt, ausgenommen davon sind Assistenztiere.

3. Sicherheit im Kolleg

  • Hausrecht
    Das Kollegpersonal übt das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Kollegpersonals ist Folge zu leisten. Personen, die den Anweisungen nicht nachkommen oder Veranstaltungen stören, kann der Zutritt verweigert oder sie können des Hauses verwiesen werden.
  • Fluchtwege und Brandschutz
    Fluchtwege, Treppen und Feuerlöscher müssen jederzeit freigehalten werden. Sie dürfen nicht blockiert oder anderweitig behindert werden.
  • An- und Abfahrt
    Das Befahren der Anlieferungsbereiche und des Vorplatzes ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kollegs gestattet.
  • Meldungen und Sicherheit
    Bitte informieren Sie das Kollegpersonal unverzüglich über Unfälle, plötzliche Erkrankungen, Brände, Straftaten oder Verdachtsfälle sowie über Schäden an Räumen, Einrichtungen oder Gegenständen.

Vielen Dank für Ihre Kooperation und Ihr Verständnis!
 
Stand: 19.03.2025
Änderungen vorbehalten