Professor Dr. Jan C. Joerden

Alfried Krupp Senior Fellow 
(Oktober 2007 - September 2008)

  • Geboren 1953 in Essen 
  • Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg 
  • Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, insbesondere Internationales Strafrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie und Leiter des Interdisziplinären Zentrums für Ethik an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt/Oder  

Fellow-Projekt: "Allgemeine Rechtsgrundsätze im aktuellen Strafrechtsdenken"

In der juristischen Argumentation werden oft allgemeine Rechtsgrundsätze herangezogen, sei es zur Konkretisierung der Gesetzesauslegung oder auch zur Ausfüllung von Lücken, die bei einer nur am Wortlaut der Vorschriften orientierten Auslegung verbleiben würden. Diese allgemeinen Rechtsgrundsätze
haben meistens eine lange juristische und/oder philosophische Tradition und werden als Rechtsregeln oder Rechtsprinzipien oder als Doktrinen oder Denkfiguren bezeichnet. Jene lange Tradition kommt oft (äußerlich) dadurch zum Ausdruck, dass die betreffende Regel oder Doktrin durch eine Abfolge lateinischer Worte gekennzeichnet wird (z.B. „duplex-effectus-Doktrin“, „in dubio pro reo“, „ne bis in idem“). Hervorzuheben ist dabei allerdings, dass diese Denkfiguren und Rechtsregeln im aktuellen Strafrechtsdenken nicht immer ausdrücklich, sondern oftmals nur indirekt Wirkung entfalten. Das zeigt sich am besten, wenn man in durchaus unterschiedlichen Kontexten strukturell gleiche Begründungsfiguren aufdeckt, die sich jeweils auf denselben Rechtsgrundsatz zurückführen lassen. Dabei wird auch zu untersuchen sein, in welchem Kontext der betreffende Rechtsgrundsatz einmal entstanden ist und welchen Bedeutungswandel er mittlerweile erfahren hat. Ferner ist jeweils eine Präzisierung der Anwendungsbedingungen dieser Rechtsgrundsätze für die Rechtspraxis anzustreben.