Wahrnehmungsverzerrungen: Ein blinder Fleck (nicht allein) der rechtshistorischen Forschung

Fellow Lecture,Öffentlicher Abendvortrag
Foto: Vincent Leifer

Der Vortrag unternimmt einen interdisziplinären Rundgang. Das Ausgangsgebiet ist die wahrnehmungs- und gedächtnispsychologische Forschung. Sie hat in zahllosen Studien nachgewiesen, dass menschliches Denken, Entscheiden und Erinnern systematischen Verzerrungen unterliegt, die lästige Gemeinsamkeiten aufweisen: Diese Verzerrungen sind schwer zu vermeiden, wirken in bestimmte Richtungen und treffen auch Experten, die in ihrem jeweiligen Fachgebiet bestens qualifiziert sind. Das Zielgebiet ist die deutsche Rechtspraxis und Rechtswissenschaft, die diese Problematik weithin noch nicht einmal zur Kenntnis nimmt. Betroffen ist aber auch die Geschichtswissenschaft, namentlich von der Rückschauverzerrung (hindsight bias).

Ulrich Falk (*1957 in Darmstadt) forschte seit 1994 am Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte, seit 2002 als Professor für Bürgerliches Recht, Rhetorik und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Mannheim und Direktor am dortigen Institut für Unternehmensrecht. Er arbeitet epochenübergreifend auf unterschiedlichen Problemfeldern, z. B.: Hexenprozesse in der Frühen Neuzeit; Geschichte der Strafverteidigung; Entscheidungen des Reichsgerichts und Bundesgerichtshofs zum Insolvenzrecht.

Moderation: Dr. Christian Suhm


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