Ethische Probleme der human­genetischen Diagnostik

Öffentlicher Abendvortrag

Der Vortrag geht aus von einer Klärung des begrifflichen Unterschieds zwischen der Fähigkeit eines Akteurs, Urheber von Handlungen zu sein („Autonomie“), und der Fähigkeit des Akteurs, seine Handlungen (mehr oder weniger gut) auszuführen oder zu unterlassen („Selbstbestimmung“). Auf dieser Grundlage wird im zweiten Teil der genetische Determinismus kritisiert und für einen genetischen Probabilismus plädiert. Die wichtigste praktische Pointe dieser Erörterung liegt in der Unterscheidung zwischen genetischer Bedingtheit (Disposition) und genetischer Verursachung. Damit liegen die wichtigsten Prämissen bereit, um die Praxisprobleme des Schutzes des genetischen Wissens (etwa gegenüber Versicherungen, Arbeitgebern und Biobanken) zu erörtern. Abschließend werden einige Fragen im Zusammenhang des Rechts auf Nicht-Wissen (Betroffenheit von Verwandten, Arztvorbehalt, Probleme der ärztlichen Praxis) diskutiert.  

Carl Friedrich Gethmann (*1944 in Landsberg) ist Professor für Philosophie an der Universität Duisburg-Essen und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Philosophie. Schwerpunkte seiner Forschung liegen in der Angewandten Philosophie, vor allem in den Bereichen Medizinische Ethik, Umweltethik und Technikfolgenabschätzung. Für seine Leistungen auf dem Gebiet der Philosophie wurde er 2006 mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande geehrt.

Moderation: Professor Dr. Jan C. Joerden


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