Schutz von Persönlichkeits­rechten im Cyberspace — Mission impossible?

Fellow Lecture,Öffentlicher Abendvortrag

In einem zunehmend digitalisierten Umfeld sieht sich der Einzelne verstärkt in seinen Persönlichkeitsrechten betroffen. Auf der einen Seite stehen die unbestreitbaren Vorteile, die die Vernetzung von Menschen mit sich bringt, auf der anderen stellen aber die modernen Techniken auch eine neue Dimension von Überwachungsmöglichkeiten dar.
Eine qualitative Veränderung leiten dabei vor allem die privaten Instrumente zur Ausspähung persönlichkeitsrelevanter Daten ein, wie sie z.B. durch Payback oder Google praktiziert wird. Andererseits sinkt die Hemmschwelle, in Internet-Communities wie studivz oder Xing Privates von sich preiszugeben, ohne allerdings oftmals unerwünschte Folgen absehen zu können.
Damit verwandte Probleme ergeben sich in jüngster Zeit bei sogenannten Bewertungsportalen wie meinprof, die Gegenstand vielfältiger Gerichtsentscheidungen waren. Aus rechtlicher Sicht stellt sich die Frage, inwieweit die bisherige Grundlage des Persönlichkeitsschutzes ausreichend ist, um die neuen Herausforderungen anzunehmen. Außerdem ist es für die rechtsdogmatische Diskussion bedeutsam, ob die jüngst ergangenen Entscheidungen des BVerfG zu Online-Durchsuchungen auch für den privaten Bereich fruchtbar gemacht werden können. „Das Internet vergisst nie!“ könnte dabei zum Schlachtruf einer Neuausrichtung der verfassungsmäßigen Rechte führen.

Michael Bohne (*1969) ist Habilitand und Lehrbeauftragter am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster und Rechtsanwalt in Düsseldorf. Sein Forschungsschwerpunkt liegt im Bereich der Neuen Medien und im Immaterial­güterrecht. Derzeit ist er Fellow am Alfried Krupp Wissenschaftskolleg und forscht zum Thema „Privatrechtliche Ordnungsprinzipien und Urheberrecht“.

Moderation: Professor Dr. Axel Beater


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