Verzeihen als Pflicht

Digitaler Vortrag,Fellow Lecture

Allen Menschen stellt sich irgendwann die Frage, ob sie erlittenes Unrecht verzeihen dürfen oder sollen. Gibt es Standards, nach denen man dies entscheiden kann? Kann es je falsch sein, anderen zu verzeihen? Und was bedeutet „verzeihen“ überhaupt? Wir möchten Kants Ethik für dieses Thema fruchtbar machen. Verzeihen ist nicht, wie oft angenommen, eine reine Gefühlsangelegenheit. Es ist praktisch und besteht in dem Vorsatz, jemandem, der uns Unrecht getan hat, wieder mit uneingeschränktem Wohlwollen zu begegnen. Es ist eine Art wohltätigen Handelns, auf das der Täter keinen Anspruch hat. Die Pflicht zu verzeihen setzt dabei keine Entschuldigung voraus, wohl aber die aufrichtige Überzeugung des Opfers, dass der Täter seine Tat nicht wiederholen wird. Selbstachtung gebietet, nicht leichtfertig zu verzeihen.

Kathleen A. Moran studierte an der Santa Clara University in Kalifornien und an der University of Pennsylvania. In ihrer Dissertation beschäftigte sie sich mit Kants Theorie des Höchsten Guts. Seit 2008 lehrt sie an der Brandeis University in der Nähe von Boston, Massachusetts.
Jens Timmermann wurde nach dem Studium in Göttingen und Oxford mit einer Arbeit zu Kants Theorie der Willensfreiheit in Göttingen promoviert und lehrt seit dem Jahr 2000 an der University of St Andrews in Schottland. Seit 2015 bekleidet er dort den Lehrstuhl für Moralphilosophie.
Beide forschen hauptsächlich zu Kants Praktischer Philosophie und sind im akademischen Jahr 2020/21 als Fellows am Alfried Krupp Wissenschaftskolleg in Greifswald tätig. 

Moderation: Professor Dr. Micha H. Werner

Zugang zur Digital Lecture
Das Alfried Krupp Wissenschaftskolleg bietet diese Veranstaltung live als digitalen Vortrag an. Der Zugang zu den Vorträgen wird über die Software Zoom bereitgestellt. 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn leitet der Link zu einem Wartebereich von Zoom weiter. Zum angekündigten Veranstaltungsbeginn werden dann die Teilnehmenden automatisch in den digitalen Hörsaal weiter geleitet. Die Handreichung zur Digital Lecture gibt Hilfestellungen im Umgang mit der App Zoom.

Aufzeichnung der Digital Lecture
Diese Digital Lecture wird aufgezeichnet werden, um sie für die Mediathek des Kollegs zu nutzen. In der Aufzeichnung wird nur der Vortragende, dessen Präsentation sowie der Moderator/die Moderatorin zu hören bzw. zu sehen sein. Chatbeiträge sowie Fragen und Antworten werden nicht aufgezeichnet. Ein „REC“-Zeichen am rechten oberen Bildrand informiert die Teilnehmenden über die aktuelle Aufzeichnung.

Zugang zum virtuellen Hörsaal des Kollegs

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